Fragen und Antworten
Kosten
- Bis zu welcher Höhe übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die Krankenkassen übernehmen 50% der Kosten für folgende Leistungen:
- 3 x IVF-Behandlungen
- 8 x Insemination
- 3 x Insemination nach hormonelller Stimulation - Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ICSI-Behandlungen?
Seit dem 1.7.2002 ist ICSI in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Die Kassen müssen ICSI erstatten. Die Kostenübernahme erfolgt wie bei der IVF-Behandlung zu 50 % für maximal 3 Zyklen. - Übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten nach einer Sterilisation?
Nein, nach einer Sterilisation übernehmen die Krankenkassen keine Kosten für eine künstliche Befruchtung. - Gibt es eine Altersbegrenzung?
Die Altersgrenzen sind ab dem 1.1.2004 wie folgt festgesetzt worden:
- Für Frauen: 25 - 40 J
- Für Männer: 25 - 50 J
Gesetzliche Bestimmungen
- Ist eine Behandlung bei unverheirateten Paaren möglich?
Maßnahmen zur kinderwunschbehandlung dürfen nur bei verheirateten Paaren durchgeführt werden. Jedoch werden Ausnahmen gemacht, wenn eine "stabile Partnerschaft" nachgewiesen und eine vorherige Beratung bei der Ärztekammer durchgeführt wird (Die Vorgehensweise kann in Abhängigkeit von der jewiligen Landesärztekammer unterschiedlich sein). - Ist eine Behandlung bei gleichgeschlechtlichen Paaren möglich?
Die Methoden der kinderwunschbehandlung sind in Deutschland bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht zulässig.
Spendersamen
- Besteht die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung mit Spendersamen?
Die Samenspende ist in Deutschland nur in ganz speziellen Fällen gestattet, d.h. bei absoluter Infertilität (Unfruchtbarkeit) des Mannes. - Besteht die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung mit Spendersamen bei unverheirateten oder gleichgeschlechtlichen Paaren? Eine Samenspende bei unverheirateten Frauen bzw. bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist in Deutschland nicht erlaubt.
Eizellspende
- Besteht die Möglichkeit einer Eizell-Spende?
Eine Eizell-Spende ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet.
Kryokonservierung
- Ist das Einfrieren von Eizellen in Deutschland gestattet?
Das Einfrieren von Eizellen ist zulässig, jedoch sind die Erfolgsraten mit vorher eingefrorenen Eizellen (noch) sehr gering, so dass die Methode praktisch nicht angewandt wird.
Möglichkeiten der kinderwunschbehandlung
- Insemination: Einspritzen von Samen(zellen) in die Gebärmutterhöhle oder Eileiter
- IVF: In vitro Fertilisation = Reagenzglasbefruchtung
- ICSI: Intrazytoplasmatische Spermieninjektion = Injektion eines Spermiums direkt in eine Eizelle
- TESE: Testikuläre Spermienextraktion = Gewinnung von Spermien aus dem Hoden
- MESA: Mikrochirurgische epididymale Spermienaspiration = Gewinnung von Spermien aus dem Nebenhoden
Quelle: kinderwunsch.de
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Dr. Dr. med. Lutz Belkien
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